Schutzkonzept der Evangelischen Jugend der Pfalz
Dieses Schutzkonzept beruht auf dem „Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 23. November 2019 in der jeweils geltenden Fassung.
Das Gesetz legt fest, wie sexualisierte Gewalt verhindert werden soll, wie bei einem Verdacht oder einem Vorfall gehandelt werden muss und welche Unterstützung betroffene Menschen erhalten sollen. Es gilt für die Landeskirche, die Kirchengemeinden, die Gesamtkirchengemeinden, die Kirchenbezirke sowie für weitere kirchliche Körperschaften und Einrichtungen.