Offene Jugendarbeit

Offene Jugendarbeit richtet sich nach § 13 KHJG an

 

"Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.“ 


Das Landesjugendpfarramt sichert den Mitarbeitenden in der offenen Jugendarbeit in landeskirchlicher Trägerschaft den fachlichen Rückhalt wie auch die Vermittlung der Themen - die vor Ort relevant sind - in die Landeskirche. In dem dafür vom LJPA angebotenen Arbeitskreis Offene Jugendarbeit arbeiten die Mitarbeiter*innen der offenen Jugendarbeit mit dem Verfahren der Fallrekonstruktion, um die Praxis zu professionalisieren und Hilfe entsprechend leisten zu können.