Evangelischen Jugend Pfalz 2021 in Zahlen

An unseren Freizeitmaßnahmen nahmen
11.900 (7.900) Kinder und Jugendliche
an 45.500 (26.900) Teilnehmendentagen teil.

 

Geschult wurden
1.900 (1.900) Teilnehmende
an 4.400 (4.400) Teilnehmendentagen.
                                                                                        
An Seminaren der Politischen Jugendbildung haben 2.500 (3.750) Teilnehmende
mit 6.500 (9.700) Teilnehmendentagen teilgenommen.

(in Klammer die Zahlen von 2020 zum Vergleich)

Hintergrund und Details:
Die Angebote der Jugendarbeit der Evangelischen Jugend der Pfalz in Kirchengemeinden, Kirchenbezirken, im Landesjugendpfarramt und den Freien Jugendverbänden erreichen jährlich rund.
16.300 Kinder und Jugendliche. (in 2020: 13.550). Diese Zahl erfasst allerdings nur unsere geförderten Maßnahmen durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die nicht geförderten Maßnahmen wie Krabbelgruppen, Kinder und Jugendchöre, wöchentliche Kindergruppen, Kinder- und  Jugendgottesdienste usw. sind in diesen Zahlen nicht erfasst.
Das Landesjugendpfarramt hat durch das Land Rheinland-Pfalz ungefähr 134.000 Euro erhalten, darin enthalten sind ca. 1.600 Euro für digitale Ausstattung. 
Hinzu kommen Zuschüsse vom Bund, der Kommune und vom Landeskirchlichen Jugendplan von rund 226.400, insgesamt  360.400 Euro.
Für digitale Ausstattung wurden insgesamt 53.700 Euro vom Land ausgezahlt.
(Landesjugendpfarramt 1.600 Euro, Dritte 52.100 Euro).

Zusätzlich konnte das Landesjugendpfarramt durch seine Beratung 215.000 Euro für Maßnahmen von Dritten weitergeben. Hierbei handelt es sich um Landeszuschüsse für Kirchengemeinden, Kirchenbezirke, Zentralstellen und die Freien Jugendverbände. Dazu kommen Zuschüsse vom Landeskirchlichen Jugendplan in Höhe von 2.500 Euro.

Das Landesjugendpfarramt berät die Maßnahmenträger bei der Antragstellung, prüft die Anträge im Auftrag des Landes, reicht diese an den Landesjugendring weiter und zahlt die Zuschüsse nach deren Genehmigung an die jeweiligen Antragsteller*innen aus.

Im Haushalt eingestellt waren für Dritte ab 2017 jeweils 300.000 Euro, dazu ist jedoch festzustellen,
dass wir ab dem 1. Januar 2014 einen erhöhten Fördersatz für Soziale Bildung (Freizeit) von 1,50 Euro (vorher viele Jahre 1 Euro)
ab 1. Januar 2015 einen erhöhten Fördersatz von 1,70 Euro,
ab 1. Januar 2016 einen erhöhten Fördersatz von 2,00 Euro,
ab 1. Mai  2018 einen erhöhten Fördersatz von 2,50 Euro,
ab Juni 2019 einen erhöhten Fördersatz von 3,00 Euro 
ab Sommer 2020 einen erhöhten Fördersatz von 4,00 Euro
ab 01.07.2021 – Ende 2022 4,00 + 2 Euro Bundesmittel = 6 Euro
erhalten haben.